Beschlüsse & Anträge - SPD-Landesparteitag am 26. Juni 2010 (Anträge)

Die Juso-Hochschulgruppen Rheinland-Pfalz haben gemeinsam mit den Jusos Rheinland-Pfalz nachstehende Anträge beim SPD-Landesparteitag am 26. Juni 2010 eingebracht.

 

Novellierung des Landeshochschulgesetzes

Der Landesparteitag der SPD Rheinland-Pfalz möge beschließen:

Gegenwärtig berät der rheinland-pfälzische Landtag über eine Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Die Landesregierung hat in dem eingebrachten Entwurf einige wegweisende Dinge festgeschrieben, die wir umfassend und ausdrücklich begrüßen. Dazu zählen:

  • Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife,
  • Festschreibung eines Qualitätssicherungssystems,
  • Begrenzung der Anzahl der Prüfungen in der Regel auf eine pro Modul,
  • weitestgehende Verhinderung von Modulverknüpfungen,
  • Geschlechterparität bei der Benennung von Gremienmitgliedern,
  • Unterstützung der Hochschulen für ehrenamtlich engagierte Studierende und
  • Förderung und Pflege der Verbindung zwischen Hochschulen und Absolventen.

Diese Punkte täuschen dennoch nicht darüber hinweg, dass es auch in dem nunmehr dem Landtag vorliegenden Entwurf einige Mängel gibt, die es zu beheben gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die nachfolgenden Punkte entsprechend in den parlamentarischen Beratungen zu berücksichtigen:

  • Stärkung des Präsidenten
    Die Präsidenten der Hochschulen erfahren eine umfassende Stärkung gegenüber den Gremien oder anderen leitenden Personen (bspw. Dekane) der Hochschulen, was nur schwer mit einer demokratischen Hochschule zu vereinbaren ist. Jede für die Hochschule bedeutende präsidiale Entscheidung bedarf der Legitimation durch ein entsprechendes Gremium.
  • Einrichtung von Forschungskollegs
    Durch die Einrichtung von Forschungskollegs wird die über viele Jahre an den Hochschulen unseres Landes praktizierte Einheit von Forschung und Lehre nachhaltig angegriffen. Jede Professorin und jeder Professor muss auch weiterhin im Rahmen seiner Tätigkeit an einer Hochschule lehren.
  • Beschränkungen beim Zugang zum Master
    Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Umstellung der bisher etablierten Studienabschlüsse Diplom, Magister und Staatsexamen auf Bachelor und Master ist auch damit verbunden, dass es bei nicht-konsekutiven Studiengängen Zugangsbeschränkungen beim Übergang von Bachelor auf den Master geben kann. Es muss jedem Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich unabhängig von seiner Bachelor-Note in einen Masterstudiengang einzuschreiben.
  • Gründung von Unternehmen durch die Hochschulen
    Hochschulen sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zu beteiligen oder auch selbst welche zu gründen. Universitäten und Fachhochschulen sind Orte, an denen Wissen generiert, aber nicht vermarktet werden soll. Auch ist nicht die demokratische Kontrolle dieser Unternehmen durch die Gremien der Hochschulen nicht garantiert. Wir lehnen unternehmerische Tätigkeiten der rheinland-pfälzischen Hochschulen daher ab.
 

Gute Arbeit – Auch für wissenschaftliche Hilfskräfte!

Der Landesparteitag der SPD Rheinland-Pfalz möge beschließen:

Die SPD Rheinland-Pfalz steht dafür ein, dass alle Beschäftigten über gute Arbeitsbedingungen, einen gerechten Lohn und eine Personalvertretung verfügen. Dies gilt für uns auch bei wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen.

Wir möchten den teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich ein Ende setzen. Verträge für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sollen daher mindestens eine Laufzeit von zwei Semestern haben.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig auch die Entlohnung von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften durch einen Tarifvertrag geregelt wird.

Wir werden dafür sorgen, dass im Landespersonalvertretungsgesetz auch die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den Hochschulen unseres Landes den Personalrat mit wählen darf und durch ihn auch vertreten wird.

 

Begründung:

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war und ist es ein Anliegen, dass Leute, die arbeiten, faire Arbeitsbedingungen haben, einen gerechten Lohn bekommen und auch innerhalb des Betriebs über eine Personalvertretung verfügen. Dies gilt für private Unternehmen genauso wie für den öffentlichen Arbeitgeber.
Leider gibt es diesbezüglich immer noch im Bereich der Hochschulen Defizite. Dies betrifft im Besonderen die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es immer wieder an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen Fälle gibt, wo die Verträge als wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte nur monatsweise verlängert werden oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer teilweise einige Monate ohne Vertrag arbeiten.

Eine gute Entlohnung ist die Grundlage für gute Arbeitsleistung. Momentan sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte aus den geltenden Tarifverträgen explizit ausgenommen. Die Höhe der Entlohnung wird per Rechtsverordnung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur geregelt. Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sollen zukünftig gemeinsam mit den Gewerkschaften die Höhe ihres Lohnes selbst aushandeln.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch eine entsprechende Personalvertretung gegenüber ihrem Arbeitgeber wahrnehmen können. Dies gilt auch für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte. Leider sind diese im aktuell gültigen Landespersonalvertretungsgesetz explizit ausgenommen.