Gute Arbeit – Auch für wissenschaftliche Hilfskräfte!


Der Landesparteitag der SPD Rheinland-Pfalz möge beschließen:

Die SPD Rheinland-Pfalz steht dafür ein, dass alle Beschäftigten über gute Arbeitsbedingungen, einen gerechten Lohn und eine Personalvertretung verfügen. Dies gilt für uns auch bei wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen.

Wir möchten den teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich ein Ende setzen. Verträge für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sollen daher mindestens eine Laufzeit von zwei Semestern haben.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig auch die Entlohnung von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften durch einen Tarifvertrag geregelt wird.

Wir werden dafür sorgen, dass im Landespersonalvertretungsgesetz auch die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den Hochschulen unseres Landes den Personalrat mit wählen darf und durch ihn auch vertreten wird.

 

Begründung:

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war und ist es ein Anliegen, dass Leute, die arbeiten, faire Arbeitsbedingungen haben, einen gerechten Lohn bekommen und auch innerhalb des Betriebs über eine Personalvertretung verfügen. Dies gilt für private Unternehmen genauso wie für den öffentlichen Arbeitgeber.
Leider gibt es diesbezüglich immer noch im Bereich der Hochschulen Defizite. Dies betrifft im Besonderen die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es immer wieder an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Fachhochschulen Fälle gibt, wo die Verträge als wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte nur monatsweise verlängert werden oder die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer teilweise einige Monate ohne Vertrag arbeiten.

Eine gute Entlohnung ist die Grundlage für gute Arbeitsleistung. Momentan sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte aus den geltenden Tarifverträgen explizit ausgenommen. Die Höhe der Entlohnung wird per Rechtsverordnung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur geregelt. Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sollen zukünftig gemeinsam mit den Gewerkschaften die Höhe ihres Lohnes selbst aushandeln.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch eine entsprechende Personalvertretung gegenüber ihrem Arbeitgeber wahrnehmen können. Dies gilt auch für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte. Leider sind diese im aktuell gültigen Landespersonalvertretungsgesetz explizit ausgenommen.