SPD-Landesparteitag am 26. Juni 2010 (Anträge)
Novellierung des Landeshochschulgesetzes
Der Landesparteitag der SPD Rheinland-Pfalz möge beschließen:
Gegenwärtig berät der rheinland-pfälzische Landtag über eine Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Die Landesregierung hat in dem eingebrachten Entwurf einige wegweisende Dinge festgeschrieben, die wir umfassend und ausdrücklich begrüßen. Dazu zählen:
- Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife,
- Festschreibung eines Qualitätssicherungssystems,
- Begrenzung der Anzahl der Prüfungen in der Regel auf eine pro Modul,
- weitestgehende Verhinderung von Modulverknüpfungen,
- Geschlechterparität bei der Benennung von Gremienmitgliedern,
- Unterstützung der Hochschulen für ehrenamtlich engagierte Studierende und
- Förderung und Pflege der Verbindung zwischen Hochschulen und Absolventen.
Diese Punkte täuschen dennoch nicht darüber hinweg, dass es auch in dem nunmehr dem Landtag vorliegenden Entwurf einige Mängel gibt, die es zu beheben gilt.
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, die nachfolgenden Punkte entsprechend in den parlamentarischen Beratungen zu berücksichtigen:
- Stärkung des Präsidenten
Die Präsidenten der Hochschulen erfahren eine umfassende Stärkung gegenüber den Gremien oder anderen leitenden Personen (bspw. Dekane) der Hochschulen, was nur schwer mit einer demokratischen Hochschule zu vereinbaren ist. Jede für die Hochschule bedeutende präsidiale Entscheidung bedarf der Legitimation durch ein entsprechendes Gremium. - Einrichtung von Forschungskollegs
Durch die Einrichtung von Forschungskollegs wird die über viele Jahre an den Hochschulen unseres Landes praktizierte Einheit von Forschung und Lehre nachhaltig angegriffen. Jede Professorin und jeder Professor muss auch weiterhin im Rahmen seiner Tätigkeit an einer Hochschule lehren. - Beschränkungen beim Zugang zum Master
Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Umstellung der bisher etablierten Studienabschlüsse Diplom, Magister und Staatsexamen auf Bachelor und Master ist auch damit verbunden, dass es bei nicht-konsekutiven Studiengängen Zugangsbeschränkungen beim Übergang von Bachelor auf den Master geben kann. Es muss jedem Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, sich unabhängig von seiner Bachelor-Note in einen Masterstudiengang einzuschreiben. - Gründung von Unternehmen durch die Hochschulen
Hochschulen sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zu beteiligen oder auch selbst welche zu gründen. Universitäten und Fachhochschulen sind Orte, an denen Wissen generiert, aber nicht vermarktet werden soll. Auch ist nicht die demokratische Kontrolle dieser Unternehmen durch die Gremien der Hochschulen nicht garantiert. Wir lehnen unternehmerische Tätigkeiten der rheinland-pfälzischen Hochschulen daher ab.

